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   BSG, 28.10.1965 - 3 RK 51/61   

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https://dejure.org/1965,5212
BSG, 28.10.1965 - 3 RK 51/61 (https://dejure.org/1965,5212)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1965 - 3 RK 51/61 (https://dejure.org/1965,5212)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 51/61 (https://dejure.org/1965,5212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Forderung der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen/Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für gezahlten Tantiemen - Arbeitsentgelt im Sinne der Reichs Versicherungsordnung (RVO) - Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung für an Arbeitsunfähige während der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 64
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 51/61
    Nach diesem folge die Beitragspflicht grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht, sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes rechtsatzmäßig bestimmt sei (BSG 6, 47).
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 51/61
    Diese Frage (vgl. BSG 16, 91, 94 und 22, 162, 164) braucht jedoch auch hier nicht entschieden zu werden, da in jedem Falle die genannte Sonderregelung zur Beitragsfreiheit führt.
  • LSG Hessen, 26.11.1969 - L 3 KR 384/68
    Zwar trifft es zu, dass das Krankengeld nur dann ruht, wenn die Leistung des Arbeitgebers auch mit dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit in Beziehung steht, was stets dann der Fall ist, wenn es sich um Arbeitsentgelt handelt von dem von vornherein feststeht, dass es während der Krankheit für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, so dass der Anspruch auf Krankengeld mit dem Bezug des Arbeitsentgeltes zusammenfällt (vgl. Urteil des BSG vom 28. Oktober 1965, 3 RK 51/61).
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